Citrocasa GmbH Verkaufs- und Lieferbedingungen

Umfang der Lieferung und sonstiger Leistungen:
Dieser bestimmt sich selbst bei Nebenabreden und späteren Änderungen ausschließlich nach unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich anerkannt und bestätigt werden. Die in Prospekten, Abbildungen, Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Leistungen etc. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde.


Preise:
Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart, ab Auslieferungslager der Firma Citrocasa in Linz/Austria. Diese Preise fußen auf den Kosten im Zeitpunkt der Preisangabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten bzw. Lasten des Käufers.


Zahlung:
Der Zahlungstermin ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Wurde über den Zahlungstermin keine Vereinbarung getroffen, so ist die Forderung am Tag der Zustellung der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Firma Citrocasa ist berechtigt, Lieferungen per Nachnahme vorzunehmen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten, sowie Zinsen von 1% per Monat als vereinbart. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen im Rückstand, so kann die Firma Citrocasa die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufschieben. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängelrüge oder angeblicher Gegenforderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, insbesondere auch wegen angeblicher Schadenersatzansprüche, sowie die Aufrechnung mit all diesen Forderungen ist ausgeschlossen. Allfällige Stundungen werden unter der Bedingung der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist gewährt. Im Falle des Verzuges werden daher ohne Rücksicht auf die Fälligkeitstermine sämtliche Forderungen sofort fällig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Alle Spesen gehen zu Lasten der Schuldner. Wird ein Wechsel nicht fristgemäß eingelöst, so sind auch etwaige weitere Wechsel sofort zur Zahlung fällig und jegliche Stundung verwirkt.


Versand:
Dieser erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.


Lieferfrist:
Es liegt im Interesse der Firma Citrocasa, die Lieferfristen sorgfältig einzuhalten. Aus Überschreitung der Lieferfristen können Schadenersatzansprüche nicht abgeleitet werden.


Mängelrüge (Haftung):
Mängelrügen müssen unverzüglich nach Empfang der Ware geltend gemacht werden, damit die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Überprüfung besteht. Bei begründeten Mängelrügen hat der Kunde nur Anspruch auf Auswechslung der schadhaften Teile bzw. Beseitigung von etwaigen fehlerhaften Ausführungen. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz, Folgeschäden, Transportkosten, Wandlung oder Minderung, sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Mängelrügen und von Leistungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen ist jedoch die Erfüllung der Vertragsverpflichtung des Bestellers, insbesondere der Zahlungsbedingungen.


Mündliche Abreden (Telefongespräche):
Sie bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. 


Eigentumsvorbehalt:
Jede gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Citrocasa. In Fällen einer laufenden Geschäftsbeziehung gilt als vereinbart, dass eine volle Bezahlung erst angenommen wird, wenn sämtliche Forderungen der Firma Citrocasa getilgt sind. Der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen gelieferten Waren bleibt daher solange aufrecht, als eine Forderung der Firma Citrocasa besteht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Linz.